Die Finanzierung der 13. AHV-Rente ist erst der Anfang einer Welle neuer Belastungen. Während die Abstimmung über die Erhöhung der MWST näher rückt, richtet der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) den Blick bereits auf die Grundsatzfragen der Altersvorsorge. Im Interview erklärt Barbara Zimmermann-Schönenberger, weshalb die Schmerzgrenze bei Steuern und Abgaben erreicht ist, warum teure Vorlagen wie die Plafond-Abschaffung den Mittelstand gefährden und was bei der Reform AHV 2030 jetzt zwingend geschehen muss.
Frau Zimmermann-Gerster, der Schweizerische Arbeitgeberverband hat zur Mehrwertsteuererhöhung für die 13. AHV-Rente die Stimmfreigabe beschlossen. Ist das nicht ein falsches Signal?
Barbara Zimmermann-Gerster: Nein. Das Geschäft ist ambivalent: Entscheidend ist für uns, dass eine Erhöhung der Lohnbeiträge verhindert werden konnte – das hätte den Faktor Arbeit direkt verteuert und Betriebe wie Beschäftigte spürbar belastet. Die Stimmfreigabe anerkennt schlicht die politische Realität des Volksentscheids zur 13. AHV-Rente. Das bedeutet aber keineswegs, dass wir neue Abgaben gutheissen – im Gegenteil: Die Schmerzgrenze ist jetzt definitiv erreicht. Weitere Steuer- oder Abgabenerhöhungen liegen schlicht nicht mehr drin. Genau dafür werden wir bei der anstehenden Reform AHV 2030 mit aller Konsequenz kämpfen.
Wo liegt dieses Kernproblem aus Sicht der Arbeitgeber?
Zimmermann-Gerster: Wir befinden uns in einer gefährlichen Spirale. Erst gab es eine MWST-Erhöhung für die AHV Reform 21, jetzt droht die nächste für die 13. Rente, und der Bundesrat plant bei der Reform AHV 2030 schon den nächsten Aufschlag. Man kann unser Sozialsystem nicht ewig künstlich beatmen, indem man den Bürgerinnen und Bürgern immer mehr Geld aus dem Sack nimmt. Die demografische Realität lässt sich nicht wegdiskutieren: Wir werden älter, die Geburtenraten sinken, und immer weniger Erwerbstätige müssen immer mehr Rentner finanzieren. Wer nur an der Steuerschraube dreht, löst kein einziges dieser Probleme.
Noch bevor die Finanzierung der 13. AHV-Rente geklärt ist, steht mit der Abschaffung des Ehepaar-Plafonds bereits der nächste Sozialausbau im Raum. Wie beurteilen Sie diese Entwicklung?
Barbara Zimmermann-Gerster: Das ist schlicht unverantwortlich. Ein erneuter AHV-Ausbau ohne eine ehrliche Gegenfinanzierung vorzulegen ist absurd. Die Abschaffung des Plafonds würde rund 3,6 Milliarden Franken pro Jahr kosten. Konkret hiesse das: Entweder eine erneute MWST-Erhöhung um ca. 0,8 Prozentpunkte oder höhere Lohnabgaben um 0,6 Prozent. Das bedeutet eine direkte Mehrbelastung von 250 bis 350 Franken pro Person und Jahr.
Aber ist es nicht verständlich, dass Ehepaare den Plafond als ungerecht empfinden?
Barbara Zimmermann-Gerster: Auf den ersten Blick mag das so wirken. Allerdings wird dabei völlig ausgeblendet, dass Ehepaare im AHV-System bereits heute zahlreiche Vorteile geniessen – etwa bei der Hinterlassenenrente oder durch den Verwitwetenzuschlag. Im Krisenfall sind Verheiratete deutlich besser abgesichert als Konkubinatspaare. Würde man den Plafond aufheben, müsste man konsequenterweise auch all diese Privilegien streichen. Doch davon wollen die Initianten natürlich nichts wissen – das ist reines Rosinenpicken auf Kosten der Allgemeinheit.
Was fordert der Arbeitgeberverband vor diesem Hintergrund für die anstehende Reform AHV 2030?
Zimmermann-Gerster: Die Belastungsgrenze bei Steuern und Abgaben ist erreicht, bei der AHV 2030 darf kein einziger Rappen mehr dazukommen. Stattdessen sind strukturelle Reformen gefordert: eine wirksame Schuldenbremse als Interventionsmechanismus und eine schrittweise Anpassung des Referenzalters um wenige Monate, könnten die AHV langfristig stabilisieren. Wichtig ist dabei die Fairness: Flexible Modelle müssen diejenigen schützen, die ein Leben lang körperlich schwer gearbeitet haben. Für jemanden in einem Büroberuf – so wie mich – ist eine etwas längere Erwerbstätigkeit hingegen absolut zumutbar.