Die Grosse Kammer will die 13. AHV-Rente ohne höhere Lohnabzüge und rein über eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer finanzieren. Mit diesem Beschluss sendet der Nationalrat ein unmissverständliches Signal ans Stöckli: Die Kaufkraft der arbeitenden Bevölkerung soll geschützt und gleichzeitig der Druck für eine strukturelle Reform aufrechterhalten werden.
Die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat hält stand: Die Grosse Kammer will die 13. AHV-Rente nicht über Lohnprozente finanzieren. Stattdessen soll die Mehrwertsteuer die Finanzierung sichern – allerdings klar befristet bis zum Jahr 2033. Damit erteilt der Nationalrat dem Vorschlag des Ständerats eine Absage. Das Resultat ist ein klares Bekenntnis zu einer solidarischen Finanzierung, an der sich die gesamte Bevölkerung beteiligt, und ein deutliches Stoppsignal gegen eine zusätzliche Belastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern durch höhere Lohnabzüge.
Klarer Auftrag an den Ständerat und an den Bundesrat
Dieser Entscheid ist ein unmissverständlicher Auftrag an die Kleine Kammer. Der Nationalrat stellt klar, dass der Weg über die Lohnprozente falsch ist. Stattdessen setzt man auf eine Finanzierung, die breit abgestützt und von allen getragen wird.
Die strikte Befristung der Mehrwertsteuer ist gleichzeitig ein unmissverständliches Zeichen an die zuständige Bundesrätin: Man will endlich eine nachhaltige Reform und nicht alle paar Jahre neue Pflasterlösungen und weitere Steuererhöhungen. Die Befristung sorgt dafür, dass der Reformdruck für eine echte, langfristige Stabilisierung der AHV hoch bleibt. Nun muss der Ständerat dieses Signal ernst nehmen.