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Neue Fiskalabgabe durch die Hintertür: Andri Silberschmidt warnt vor dem Angriff aufs Unternehmertum

Der Bundesrat beabsichtigt, Dividenden künftig der AHV-Beitragspflicht zu unterstellen. Was als gezielte Massnahme gegen vereinzelte Missbräuche deklariert wird, entlarvt Nationalrat Andri Silberschmidt als gefährlichen Systemwechsel und fatales Signal an den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Da der Bundesrat eine echte strukturelle Reform der AHV (AHV 2030) verweigert, sucht er händeringend nach neuen Einnahmequellen. Dass die Wahl dabei auf Dividenden fiel, kritisiert Andri Silberschmidt heftig. Dass die Regierung zudem noch im Unklaren darüber ist, wie die Umsetzung konkret erfolgen soll, unterstreicht die Kopflosigkeit dieses Vorhabens. Fest steht: Die geplante Reform rüttelt an den Grundpfeilern unserer Sozialversicherung.

Missbrauchsbekämpfung existiert bereits
Silberschmidt stellt klar: Natürlich gibt es Einzelfälle, in denen Löhne künstlich tief gehalten werden, um Sozialabgaben zu sparen. Doch dafür bedarf es keines neuen Gesetzes. Die Sozialversicherungsanstalten greifen bereits heute konsequent ein und rechnen überhöhte Dividenden als Lohn auf. Der Missbrauch kann also längst korrigiert werden.

Besonders scharf kritisiert Silberschmidt zudem die willkürliche Schwelle von 15 Prozent Rendite auf das Eigenkapital. Diese ignoriert völlig, dass notwendige Renditen je nach Branche, Risiko und Geschäftsmodell massiv variieren. Alles über einen Kamm zu scheren, bestraft jene Unternehmerinnen und Unternehmer, die hohe Risiken eingehen und mutig investieren.

Fünf Gründe gegen die AHV-Pflicht auf Dividenden
Andri Silberschmidt legt dar, weshalb der Vorschlag des Bundesrats aus ordnungspolitischen und wirtschaftlichen Gründen abzulehnen ist:

  • Keine zweite Einkommenssteuer: AHV-Beiträge sind Beiträge an eine Erwerbsversicherung, keine allgemeine Fiskalabgabe. Kapitalerträge werden bereits durch Einkommens- und Vermögenssteuern belastet.
  • Fokus auf Erwerbsarbeit: Historisch und systematisch knüpft die AHV an die Arbeit an. Kapitalerträge entstehen hingegen aus Investitionen und Risikoübernahme – sie sind kein Erwerbseinkommen.
  • Gefahr der Doppelbelastung: Investiertes Kapital stammt meist aus bereits versteuertem Einkommen, auf das in der Regel bereits AHV-Beiträge bezahlt wurden.
  • Bestrafung von Risiko: Kapitalerträge sind nicht garantiert. Eine Abgabe auf Gewinne, ohne Verluste gegenzurechnen, schwächt Start-ups, KMU und die private Vorsorge.
  • Solidarität hat Grenzen: Die AHV ist durch die Deckelung der Renten bereits hochgradig solidarisch. Eine Ausweitung auf Kapitalerträge wäre keine Schliessung einer Lücke, sondern eine massive Zusatzbelastung für das Unternehmertum.