Die Forderung, den Ehegatten-Plafond in der AHV abzuschaffen, wird als Schritt zur Gleichbehandlung verkauft. Doch in Wahrheit ist sie ein Systembruch – zulasten der Beitragsgerechtigkeit, der jungen Generation und all jener, die unverheiratet leben und beide voll arbeiten – ein Wolf im Schafspelz.
Gleichbehandlung nur auf den ersten Blick
Ehepaare, bei denen nur eine Person gearbeitet hat, profitierten jahrzehntelang von der Mitversicherung in der AHV – ohne doppelt einzahlen zu müssen. Deshalb ist ihre gemeinsame Rente auf 150 % plafoniert. Konkubinatspaare hingegen zahlen immer pro Person bzw. doppelt ein – und erhalten zwei Renten.
Neue Ungleichheit – zwischen Lebensmodellen und Generationen
Wird der Plafond aufgehoben, erhalten alle Ehepaare künftig eine deutlich höhere Rente – auch wenn ein Ehepartner nicht oder nur in geringem Pensum erwerbstätig war und daher wenig AHV-Beiträge einbezahlt hat. Besonders ältere Generationen, die oft im Einverdienermodell lebten, würden davon profitieren. Jüngere Paare hingegen, bei denen heute meist beide einzahlen, hätten keinen Vorteil – müssten die Mehrkosten aber mittragen.
Was als «Abschaffung der Heiratsstrafe» bezeichnet wird, ist in Wahrheit eine Konkubinatsstrafe – eine Umverteilung zugunsten eines überholten Lebensmodells.
Hinzu kommt der Generationeneffekt: Viele Rentnerpaare, insbesondere Frauen der Babyboomer- oder Silent Generation, waren nur teilweise erwerbstätig. Ihre Renten sollen nun von jüngeren Generationen finanziert werden, in denen beide Partner arbeiten – und bereits heute unter steigender Abgabenlast leiden.
Fazit: Beitragsgerechtigkeit statt Symbolpolitik
Die AHV lebt von Vertrauen und Fairness. Wer den Plafond kippt, zerstört beides. Eine Rentenreform darf nicht auf Symbolpolitik beruhen – sondern muss auf der Logik von Beiträgen und Solidarität aufbauen.
Was hier als Gleichstellung erscheint, ist in Wahrheit ein ungerechter Vorteil – im Schafspelz der Gerechtigkeit.