Die Reform der Witwen- und Witwerrenten ist ein sachlicher, richtiger Schritt. Sie würde eine nicht mehr zeitgemässe Ungleichbehandlung beseitigen und bringt die AHV näher an die gesellschaftliche Realität. Genau solche gezielten Anpassungen braucht es – auch im Hinblick auf die kommende AHV-Reform.
Der Bundesrat schlägt vor, dass Hinterlassenenrenten künftig unabhängig vom Zivilstand und bis zum 25. Altersjahr des jüngsten Kindes ausbezahlt werden. Damit werden auch unverheiratete Eltern berücksichtigt – und eine vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kritisierte Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern behoben.
Ein pragmatischer Reformschritt mit Signalwirkung
Der Vorschlag des Bundesrats beseitigt eine rechtlich nicht haltbare Ungleichbehandlung, ist auf die Betreuungs- und Ausbildungsphase der Kinder ausgerichtet und endet mit dem 25. Altersjahr – also in einem klar begrenzten Rahmen. Die Anpassung trägt der Realität moderner Familienformen Rechnung, ohne die finanzielle Belastung der AHV unnötig auszuweiten.
Solche gezielten, sachlich begründeten Reformschritte stärken das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Politik – und sind ein wichtiges Signal im Hinblick auf die bevorstehende, grössere AHV-Reform. Sie zeigen: Eine ausgewogene Weiterentwicklung der AHV ist möglich – gerecht, finanzierbar und mehrheitsfähig.