Die Reform der Witwen- und Witwerrenten ist ein sachlicher, richtiger Schritt. Sie würde eine nicht mehr zeitgemässe Ungleichbehandlung beseitigen und bringt die AHV näher an die gesellschaftliche Realität. Genau solche gezielten Anpassungen braucht es – auch im Hinblick auf die kommende AHV-Reform.
Der Bundesrat schlägt vor, dass Hinterlassenenrenten künftig unabhängig vom Zivilstand und bis zum 25. Altersjahr des jüngsten Kindes ausbezahlt werden. Damit werden auch unverheiratete Eltern berücksichtigt – und eine vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kritisierte Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern behoben.
Ein pragmatischer Reformschritt mit Signalwirkung
Der Vorschlag des Bundesrats beseitigt eine rechtlich nicht haltbare Ungleichbehandlung, ist auf die Betreuungs- und Ausbildungsphase der Kinder ausgerichtet und endet mit dem 25. Altersjahr – also in einem klar begrenzten Rahmen. Die Anpassung trägt der Realität moderner Familienformen Rechnung, ohne die finanzielle Belastung der AHV unnötig auszuweiten.
Solche gezielten, sachlich begründeten Reformschritte stärken das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Politik – und sind ein wichtiges Signal im Hinblick auf die bevorstehende, grössere AHV-Reform. Sie zeigen: Eine ausgewogene Weiterentwicklung der AHV ist möglich – gerecht, finanzierbar und mehrheitsfähig.
Die neue AHV-Reform setzt auf höhere Einnahmen und blendet den eigentlichen Reformbedarf aus. Bezahlen müssen am Ende die junge Generation und die arbeitende Bevölkerung.
Die vom Bundesrat präsentierte AHV-Vorlage hat das Wort Reform nicht verdient. Sie setzt beinahe ausschliesslich auf zusätzliche Einnahmen. Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider will die Finanzierung bis 2040 über höhere Lohnabgaben und Mehrwertsteuer sichern. Einsparungen oder strukturelle Reformen wie eine Erhöhung des Rentenalters sind nicht vorgesehen. Es wird weiterhin Pflästerli-Politik betrieben.
Sozialpolitik mit hohem Preisschild
Unter dem Strich benötigt die AHV zusätzliche Mittel von rund 500 Millionen Franken im Jahr 2030 bis zu 4 Milliarden Franken im Jahr 2040. Doch sie ist nur ein Bestandteil eines stetig wachsenden sozialpolitischen Programms. Von verschiedenen Seiten werden Ideen in die politische Arena geworfen: Höhere Ehepaarrenten, erweiterte Kinderzulagen oder eine umfassende Elternzeit, das sich zusammen zu einer beträchtlichen Mehrbelastung für die arbeitende Bevölkerung summiert. Der Arbeitgeberverband kalkuliert die Gesamtkosten auf 11 bis 16 Milliarden Franken. Präsident Severin Moser warnt in der NZZ eindringlich: «Das übersteigt alles, was finanzierbar ist. Was hier unter dem Titel ‹soziale Gerechtigkeit› verkauft wird, ist ein Wunschkonzert ohne jede Rücksicht auf die finanzpolitische Realität.»
Die Rechnung dafür wäre massiv: Die Lohnabgaben oder die Mehrwertsteuer müssten deutlich erhöht werden. Eine grosse Belastung für die erwerbstätige Bevölkerung und die kommenden Generationen – und eine enorme Schwächung unserer Wettbewerbsfähigkeit.

Eine ehrliche AHV-Debatte bleibt bisher aus
Auch die NZZ betont, dass damit die Zeichen der Zeit verkannt werden: In einem unsicheren wirtschaftlichen Umfeld drohen höhere Lohnabgaben und Steuern die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu schwächen. Moser fordert deshalb, die Diskussion müsse auch über eine Erhöhung des Rentenalters geführt werden: «Wir können nicht die ganze Finanzierungslast der AHV der jungen, arbeitenden Generation und den Firmen aufbürden.»
Fest steht: Ohne eine ehrliche Debatte über Prioritäten und Finanzierungsmodelle droht der Sozialstaat zu einem immer teureren Wunschkonzert zu werden.