Neujahrsvorsätze drehen sich oft um persönliche Ziele. Das Jahr 2026 zwingt Politik und Gesellschaft jedoch dazu, sich mit einem gemeinsamen Vorsatz auseinanderzusetzen: der Sicherung unserer Altersvorsorge. Denn bereits in diesem Jahr fällt das Umlageverfahren der AHV in ein Defizit. Mehrere Vorlagen zur AHV und zur Finanzierung der Sozialwerke treffen in diesem Jahr aufeinander. Sie zeigen, wie gross der Reformbedarf ist – und wie schwierig nachhaltige Lösungen bleiben.
AHV-Reform 2030: Viele kleine Korrekturen, keine nachhaltigen Massnahmen
Im Frühjahr wird Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider die AHV-Reform 2030 vorstellen. Die bisher bekannten Leitlinien und Eckwerte lassen bereits erkennen, wohin die Reform zielt: Vorgesehen sind zwar punktuelle Anpassungen wie freiwillige Anreize für ein längeres Arbeiten oder eine Grundlage für eine Flexibilisierung des Referenzalters, grundlegende, systemische Anpassungen für eine langfristige Stabilisierung der AHV, sind aber leider nicht vorgesehen. Angesichts der demografischen Entwicklung bleibt deshalb die zentrale Frage offen, wie die Finanzierung der AHV dauerhaft gesichert werden soll.
13. AHV-Rente: Ausbau ohne geklärte Finanzierung
Ein zentrales, ungelöstes politisches Thema bleibt die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Die zusätzliche Jahresrente, die in diesem Jahr zum ersten Mal ausbezahlt wird, verursacht jährliche Mehrkosten von anfänglich über 4 Milliarden Franken, die laufend steigen werden. Diskutiert werden unterschiedliche Finanzierungsmodelle: über höhere Mehrwertsteuern und zusätzliche Lohnbeiträge, eine zeitlich befristete oder eine dauerhafte Erhöhung der Mehrwertsteuer. Unabhängig vom gewählten Modell dürfte eine Mehrwertsteuererhöhung kaum zu vermeiden sein. Damit wird eine Volksabstimmung unausweichlich – gut möglich, dass diese bereits in diesem Jahr stattfindet.
Mitte-Initiative: Abschaffung des Ehepaar-Renten-Plafonds generiert Milliardenkosten
Ebenfalls für Diskussionen sorgt die AHV-Initiative der Mitte. Sie fordert die Abschaffung der heutigen Plafonierung der AHV-Renten für Ehepaare. Die geschätzten Mehrkosten belaufen sich auf 3 bis 4 Milliarden Franken pro Jahr. Derzeit wird die Initiative im Parlament beraten, wobei der Nationalrat sie mit einer Reform der Witwenrente verknüpft hat. Der Ständerat hat sich dazu bislang noch nicht positioniert. Eine Volksabstimmung dürfte frühestens 2027 stattfinden.
Entlastungspaket 27: Mehreinnahmen auf dem Buckel der Eigenverantwortlichen?
Auch das Entlastungspaket 27 (EP27) betrifft die Altersvorsorge direkt. Der Bundesrat hatte darin unter anderem vorgeschlagen, Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule höher zu besteuern. Damit wären ausgerechnet jene stärker belastet worden, die eigenverantwortlich fürs Alter vorsorgen. Der Ständerat hat diesen Vorschlag klar abgelehnt. Im Frühjahr wird sich der Nationalrat mit der Vorlage befassen. Sollte das Referendum ergriffen werden, könnte es im Herbst 2026 zu einer Volksabstimmung kommen.
Fazit: Viele Entscheide, wenig Spielraum
Die politische Agenda zeigt deutlich: 2026 wird ein Schlüsseljahr für die Altersvorsorge. Ausbauwünsche, Spardruck und Reformprojekte treffen gleichzeitig auf ein System, das durch den demografischen Wandel zunehmend unter Druck ist. Die anstehenden Entscheide werden darüber bestimmen, ob die Altersvorsorge langfristig stabilisiert wird – oder ob sich die finanzielle Schieflage weiter zuspitzt und wie stark insbesondere Junge, Arbeitstätige und Arbeitgeber belastet werden.