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Gewerkschaftspolitik mit fremdem Geld – jetzt geht’s an Dein Rentenkapital

Nach der 13. AHV-Rente fordern die Gewerkschaften eine 13. Pensionskassen-Rente. Das populistische Drehbuch ist bekannt – grosse Versprechungen ohne Finanzierung. Nur riskieren sie dieses Mal nicht die Bundeskasse, sondern die persönlichen Sparguthaben von fast 5 Millionen Versicherten. Unser Faktencheck.

Behauptung 1: «Die Pensionskassen sitzen auf 14 Milliarden ungenutzten freien Mitteln»
Ein populistisches Spiel mit hohen Zahlen. Die Schweizer Pensionskassen verwalten eine Bilanzsumme von rund 1350 Milliarden Franken. Die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) beschworenen 14 Milliarden entsprechen also einem Sicherheitspolster von gerade einmal einem Prozent. Was der SGB «ungenutzt» nennt, ist ein Sicherheitsnetz, wenn die Börse bspw. einmal stark sinkt. Wer diese Reserven heute verteilt, riskiert morgen Sanierungsbeiträge – bezahlt von den Erwerbstätigen.

Behauptung 2: «Die Kassen haben zwischen 2020 und 2025 fast 18 Prozent Rendite erzielt»
Auch hier, Zahlenzirkus vom Feinsten: 18 Prozent über sechs Jahre sind nicht einmal 3 Prozent pro Jahr – inklusive des schlechten Börsenjahrs 2022, das die Reserven massiv schrumpfen liess. Erst 2025 erreichten die Deckungsgrade mit durchschnittlich 117,1 Prozent wieder annähernd das Niveau von Ende 2021. Und die Versicherten profitieren davon ganz direkt mit höheren Zinsen: Im Durchschnitt wurden die Vorsorgekapitalien bei Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie 2025 mit rund 4,33% verzinst, mehr als das Dreifache des Mindestzinses. Über die effektive Verzinsung entscheiden übrigens die paritätischen Stiftungsräte – in denen die Gewerkschaften notabene selber sitzen.

Behauptung 3: «Die Renten sinken, weil die Kassen geizig sind»
Die Gewerkschaften verwechseln Geiz mit Demografie. Sie kritisieren, dass der Umwandlungssatz innert zehn Jahren von 6,13 auf 5,26 Prozent gesunken ist. Nur: Die jährlichen Renten sinken, weil das Ersparte bei steigender Lebenserwartung länger reichen muss – nicht weil die Leistungen insgesamt tiefer wären. Wer länger lebt, bezieht länger Rente. Das ist keine Verschwörung der Pensionskassen, das ist Mathematik.

Déjà-vu: Zuerst das Versprechen, dann die offene Rechnung
Das Muster kennen wir. Bei der 13. AHV-Rente lancierte der SGB eine Volksinitiative, die zur Finanzierung kein Wort verlor – die Rechnung wird der Bevölkerung erst jetzt präsentiert, mit der Mehrwertsteuererhöhung, über die wir am 29. November abstimmen. Und selbst diese deckt die Kosten nur teilweise, eine strukturelle Reform der AHV bleibt zwingend. Nun wiederholt der SGB exakt dasselbe Spiel beim BVG: Leistung fordern, Finanzierung offenlassen. Nur ist es diesmal noch unverantwortlicher.

Die unbequeme Wahrheit: In der 2. Säule gibt es kein Geld von «den anderen»
Die AHV ist ein Umlagewerk, Umverteilung gehört zum System. In der zweiten Säule geht das nicht: Hier steht hinter jedem Konto der Name eines Versicherten. Eine 13. PK-Rente bedeutet dauerhaft 8,3 Prozent höhere Auszahlungen aus demselben Sparguthaben. Rechnerisch ginge das nur auf, wenn die künftigen Pensionäre weniger lang lebten. Ein realitätsfernes und zudem keinesfalls wünschbares Szenario.

Das Fazit ist ernüchternd: Die Gewerkschaften wenden ihr populistisches Erfolgsrezept «Versprechen ohne Finanzierung» nun auf die Sparguthaben der Versicherten an. Faktenfremd und gefährlich. Wer die Altersvorsorge stärken will, sorgt für ehrliche Reformen – sowohl bei der AHV wie auch bei der beruflichen Vorsorge.


Die Zahlen dieses Faktenchecks entstammen weitgehend dem Bericht zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2025 der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV).