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SGK-N stoppt den Angriff auf den Generationenvertrag

Vernunft statt Lohnabgaben: Die SGK-N erteilt den Plänen des Ständerats zur Finanzierung der 13. AHV eine Absage. Mit dem Entscheid für eine zeitlich begrenzte Mehrwertsteuerlösung schützt die Kommission die Kaufkraft der arbeitenden Bevölkerung und fordert von Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider eine ehrliche, generationengerechte Reform der Altersvorsorge. Jetzt muss der Ständerat zur Einsicht kommen.

Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) setzt ein klares Zeichen für eine generationengerechte Politik: In der gestrigen Beratung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente hat sie die Beschlüsse des Ständerats grundlegend korrigiert und den Fokus zurück auf die Vernunft gelenkt.

Nein zu Lohnabgaben, Ja zur befristeten MwSt
Die Kommission erteilt der zusätzlichen Belastung von Erwerbstätigen, Arbeitgebern und Familien eine klare Absage. Anstatt des vom Ständerat vorgeschlagenen Mix aus Lohnprozenten und Mehrwertsteuer setzt die SGK-N konsequent auf eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte bis 2033. Ein wichtiger Beitrag zur Schonung der Kaufkraft: Waren des täglichen Bedarfs, die dem reduzierten MwSt-Satz unterliegen, sind von dieser Erhöhung komplett ausgeschlossen.

Kein Freipass für automatische Abgabenerhöhungen
Zudem streicht die Kommission den fatalen „Finanzierungs-Automatismus“ des Ständerats. Dieser Interventionsmechanismus würde in den nächsten Jahren automatische Erhöhungen der Lohnabgaben auslösen – und damit den Mittelstand und die Familien noch mehr belasten. Durch die Streichung verhindert die SGK-N eine einseitige und unkontrollierte Belastung der erwerbstätigen Bevölkerung und der jungen Generation.

Es braucht eine echte AHV-Reform
Mit der Befristung der MwSt-Erhöhung bis 2033 sendet die SGK-N auch ein deutliches Signal an Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider: Die Finanzierungslücken müssen bis dahin im Rahmen einer umfassenden und nachhaltigen AHV-Reform 2030 gefüllt werden. Der Entscheid hält den Druck für eine ehrliche, langfristige Debatte aufrecht, statt Löcher mit kurzfristigen Abgaben auf Arbeit zu stopfen.

Nun entscheidet der Nationalrat
Das Geschäft wird voraussichtlich in der Sommersession vom Nationalrat behandelt, bevor es zur Differenzbereinigung zurück in den Ständerat geht. Es zeichnet sich ab, dass der Nationalrat hier die Rolle des Korrektivs übernimmt, um eine ausgewogenere Lastenverteilung sicherzustellen. Wenn der Ständerat eine Lösung will, muss er zur Einsicht kommen, dass diese nicht zulasten des Generationenvertrags erfolgen kann.