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Avenir Suisse fordert eine Lohnprozentbremse

Der Thinktank Avenir Suisse kritisiert, dass Lohnbeiträge zur Finanzierung sozialpolitischer Vorhaben in der Schweiz leichter erhöht werden können als Steuern. Das schaffe politische Fehlanreize und belaste Erwerbstätige zunehmend. In einer neuen Analyse fordert der Thinktank deshalb eine «Lohnprozentbremse» in der Bundesverfassung.

Bei der Finanzierung sozialpolitischer Projekte wird häufig auf höhere Lohnbeiträge zurückgegriffen. Der Grund: Während Steuererhöhungen auf Bundesebene die Zustimmung von Volk und Ständen benötigen, können Beiträge an Sozialversicherungen bereits mit einer einfachen Parlamentsmehrheit erhöht werden – sofern kein Referendum zustande kommt. Für Avenir Suisse ist diese unterschiedliche Behandlung problematisch.

Politischer Anreiz für höhere Lohnabgaben

Aus Sicht des Thinktanks führt die heutige Regelung dazu, dass neue Sozialausgaben eher über höhere Lohnabzüge finanziert werden als über Steuern. Die demokratischen Hürden für Beitragserhöhungen seien deutlich tiefer.

Als Beispiele nennt Avenir Suisse die Diskussion um die Finanzierung der 13. AHV-Rente sowie die geplante Betreuungszulage für die Kinderbetreuung. In beiden Fällen steht im Raum, die Kosten zumindest teilweise über Lohnbeiträge zu finanzieren. Besonders bei der 13. AHV-Rente sei dies problematisch, da dadurch Erwerbstätige und jüngere Generationen stärker belastet würden.

Spürbare Mehrbelastung möglich

Wie stark Erwerbstätige dadurch belastet werden könnten, zeigt laut der Analyse ein Blick auf mehrere laufende Reformprojekte. Würden diese vollständig über Lohnbeiträge finanziert, entspräche dies rund 2,6 zusätzlichen Lohnprozenten.

Bei einem Medianlohn von rund 88’000 Franken würde das Mehrkosten von etwa 1130 Franken pro Jahr für Arbeitnehmende bedeuten – und denselben Betrag für Arbeitgeber. Insgesamt wären das rund 2260 Franken pro Arbeitsverhältnis.

Vorschlag: Obergrenze für Lohnbeiträge

Als Lösung schlägt Avenir Suisse eine sogenannte «Lohnprozentbremse» vor. Ähnlich wie bei den bestehenden Obergrenzen für Einkommens-, Gewinn- und Mehrwertsteuer soll auch für steuerähnliche Lohnbeiträge ein Höchstsatz in der Verfassung festgelegt werden.

Erhöhungen über diese Grenze hinaus müssten künftig ebenfalls von Volk und Ständen genehmigt werden. Damit würden Erwerbstätige denselben demokratischen Schutz erhalten wie Steuerzahlende.

Quelle: Avenir Suisse, Eine Lohnprozentbremse für die Schweiz (11.3.2026)